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KLAGE ZUR MINDESTMENGE ÖSOPHAGUSRESEKTION IN ERSTER INSTANZ ZURÜCKGEWIESEN
Am 8.06.2023 hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg die Klage von 23 chirurgischen Kliniken gegen den G-BA-Beschluss mit einer Mindestmenge von 26 Eingriffen/Jahr bei komplexer Ösophaguschirurgie zurückgewiesen. Die Vorsitzende Richterin hatte festgestellt, dass die Klage gegen den G-BA-Beschluss zwar zulässig sei, in der Sache jedoch den aktuell gültigen G-BA-Beschluss mit der Mindestmenge bestätigt.
In zweiter und letzter Instanz wird nun das Bundessozialgericht entscheiden. Die Kliniken und der vertretende Berliner Rechtsanwalt Dr. Bodo von Wolff haben sich zwischenzeitlich auf eine aussichtsreiche Fortführung verständigt und werden in den nächsten Wochen eine entsprechende Klage an das BSG in Kassel richten.
Wir werden Sie zu gegebener Zeit über den Stand des Verfahrens informieren.
Mit freundlichen Grüßen und besten Wünschen für wohlverdiente Urlaubstage
Ihre L. Staib und K. Ludwig
2. Stellv. und Vorsitzender KLK 2022-2024
Die Veranstaltung wird als Präsenz-Veranstaltung stattfinden.
